Allgemeine Teilnahmebedingungen für Social-Media-Gewinnspiele
- Veranstalter laut Impressum auf
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Hinweise zum Datenschutz, Datenschutzbeauftragten, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung im Rahmen dieses Gewinnspiels und deinen Rechten nach DSGVO laut Datenschutzerklärung auf
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Das Mindestalter für die Teilnahme am Gewinnspiel beträgt 18 Jahre.
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Der Wohnsitz und die Lieferanschrift des Teilnehmers / der Teilnehmerin muss in Deutschland liegen.
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Wird ein Gutscheincode als Preis des Gewinnspiels angeboten, kann er nur im Onlineshop von everwald.de eingelöst werden. Eine Auszahlung von Restbeträgen ist nicht möglich. Ein eventueller Restbetrag verfällt.
- Der Gewinner / die Gewinnerin des Gewinnspiels räumt uns im Rahmen der Berichterstattung über das Gewinnspiel das Recht der öffentlichen Nennung seines / ihres vollen Namens bzw. Account-Namens ein.
- Im Falle eines Gewinns übermitteln wir den Gutschein-Code per E-Mail an den Gewinner / die Gewinnerin. Zu diesem Zweck der Gewinner / die Gewinnerin uns per Instagram- bzw. Facebook-Direktnachricht seine / ihre E-Mail-Adresse mitteilen.
Gewinnspiele auf Instagram:
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmer / die Teilnehmerin Instagram vollständig frei.
Gewinnspiele auf Facebook:
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmer / die Teilnehmerin Facebook vollständig frei.
Beschäftigte von everwald.de sowie deren Angehörige sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
Für Beiträge und Kommentare der Teilnehmer / die Teilnehmerinnen übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Beiträge und Kommentare zu löschen, die keinen Bezug zum Gewinnspiel aufweisen oder dazu geeignet sind, den Ablauf des Gewinnspiels zu beeinträchtigen. Eine Nachweispflicht seinerseits besteht nicht.
Beim Verdacht auf missbräuchliche Teilnahme am Gewinnspiel, etwa über den Einsatz von Automationen, Fake-Accounts etc., behält sich der Veranstalter das Recht vor, verdächtige Accounts vom Gewinnspiel auszuschließen und zu sperren. Eine Nachweispflicht seinerseits besteht nicht.
Bei Accounts, die andere Personen belästigen, behält sich der Veranstalter eine Sperre des Accounts vor. Eine Nachweispflicht seinerseits besteht nicht.
Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung der Gewinner und die etwaige Beurteilung der eingereichten Gewinnspielbeiträge ausgeschlossen.